Bewerbung und Erstsemesterinformationen
Bewerbung um einen Studienplatz
Für den Studiengang Hebammenwissenschaft ist eine direkte Bewerbung an der Universitätsmedizin nicht möglich.
Studieninteressierte bewerben sich in der Regel im ersten Quartal des jeweiligen Jahres bei einer unserer kooperierenden Kliniken um einen Ausbildungsvertrag.
Bewerbungsmodalitäten und Bewerbungsfristen können je nach Klinik unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Kliniken über die Voraussetzungen.
Liste der kooperierenden Kliniken
Zugangsvoraussetzungen
Das Studium der Hebammenwissenschaft ist nur mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder mit der fachgebundenen Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) möglich.
Studieninteressierte ohne Abitur haben die Möglichkeit, eine Zugangsprüfung zur Erlangung der Hochschulberechtigung zu absolvieren.
Zugangsvoraussetzungen
Das Hebammenstudium darf laut Hebammengesetz nur absolvieren, wer
1. mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweist:
a) Allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife
b) den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung
- aa) zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de- Seite 9 von 29
- bb) zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. IS. 1307) geändert worden ist,
- cc) zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist,
- dd) zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist
2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Absolvierung des Hebammenstudiums ergibt,
3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung des Hebammenstudiums ungeeignet ist und
4. über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (C1-Niveau)
Nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren und Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der jeweiligen Kooperationsklinik schicken Sie bitte folgende Unterlagen:
- ↓ Formular (ausgefüllt)
- Ausbildungsvertrag mit einer unserer kooperierenden Kliniken (alle Seiten)
- Formular erweitertes Führungszeugnis: ↓ Bescheinigung für den Antrag "Erweitertes Führungszeugnis"
- Formular gesundheitliche Eignung: ↓ Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes Hebamme
- Praxisplan über die praktischen Einsätze für die Dauer des gesamten Studiums (wird Ihnen von der Klinik gestellt)
- Passbild
eingescannt bis spätestens 31.07. des jeweiligen Jahres an:
Studiendekanat der Universitätsmedizin Rostock
hebammenwissenschaft{bei}med.uni-rostock.de
Bitte schreiben Sie sich danach an der Universität Rostock für den Studiengang Hebammenwissenschaft ein.
Die Einschreibung erfolgt vom 01.08. bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres im Studierendensekretariat der Universität Rostock.
Weitere Informationen: Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Kontakt
Studiengang Hebammenwissenschaft, Koordination & Prüfungsamt
0381 494 7219
hebammenwissenschaft{bei}med.uni-rostock.de
Raum: 60 / UKJ / Ernst-Heydemann-Str. 8, 18057 Rostock
Unterlagen
Ausbildungsvertrag mit einer unserer kooperierenden Kliniken (alle Seiten)
Formular erweitertes Führungszeugnis: ↓ Bescheinigung für den Antrag "Erweitertes Führungszeugnis"
Formular gesundheitliche Eignung: ↓ Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes Hebamme
Praxisplan über die praktischen Einsätze für die Dauer des gesamten Studiums (wird Ihnen von der Klinik gestellt)
Passbild
Weitere Infomationen
Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Erstsemester-Infos und Bewerbungsverfahren
Liebe Erstsemester,
wir freuen uns, Sie an der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock/ Universitätsmedizin Rostock im Studiengang Hebammenwissenschaft begrüßen zu dürfen.
Eingeschrieben – und nun?
Einschreibung durchgeführt – wie geht es weiter? Wir haben hier sämtliche Informationen zusammengestellt, die für Sie zu Beginn des Studiums wichtig sind!
Wann geht es los? Wo muss ich hin? Was erwartet mich? Wer hilft mir? Muss ich…?
Was Sie am Anfang erwartet:
Zu allererst unsere „Ersti-Tage“, wie folgt:
Am 29.09.2026 findet ab 09:00 Uhr im Seminarraum (SR) 3 in der Schillingallee 70 (Med. theoretische Institute), 18057 Rostock eine Begrüßung durch die Mitarbeiterinnen des Lehrstuhls Hebammenwissenschaft statt. Im Anschluss an die Begrüßung starten Austausch- und Vorstellungsrunden, sowie die Vorstellung des Studiengangs durch Frau Antje Lipke. Im Anschluss an den Vormittag findet eine Einführungsveranstaltung mit wichtigen Themen zur Organisation des Studiums und die dafür notwendigen Tools (LSF, Prüfungsportal, StudIP etc.) durch Frau Dr. Eugenia Kipp statt.
Der 30.09.2026 beginnt ebenfalls um 9:00 Uhr im SR 8 im Biomedicum in der Schillingallee 70d, 18057 Rostock mit einer Vorstellung und Einweisung in das Skills-Lab. Nach der Mittagspause wird sich der Landeshebammenverband und die Jugendvertretung des Deutschen Hebammenverbandes (JuWeHen) bei Ihnen vorstellen.
Weiter geht es in der ersten Woche dann am Donnerstag um 9:00 Uhr gleich mit Ihren ersten Lehrveranstaltungen. Die Stundenpläne für die ersten beiden Wochen werden Ihnen vor Ort ausgehändigt.
Weitere Informationen zum Ersti-Wochenende und anderen von der Fachschaft organisierten Veranstaltungen finden Sie hier.
Bitte lesen Sie die Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis. Sie bekommen in der Einführungsveranstaltung am 29.10.2026 die ersten beiden Seiten und eine Fotoerlaubnis zur Unterschrift vorgelegt.
Feierliche Immatrikulation ab 15 Uhr in der Marien-Kirche. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fragen rund um die Studienorganisation
Studiengang Hebammenwissenschaft, Koordination & Prüfungsamt
0381 494 7219
hebammenwissenschaft{bei}med.uni-rostock.de
Raum: 60 / UKJ / Ernst-Heydemann-Str. 8, 18057 Rostock
Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für
das Hebammenstudium nicht?
Zugangsvoraussetzungen
Das Hebammenstudium darf laut Hebammengesetz nur absolvieren, wer
1. mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweist:
a) Allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife
b) den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung
- aa) zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de- Seite 9 von 29
- bb) zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. IS. 1307) geändert worden ist,
- cc) zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist,
- dd) zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist
2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Absolvierung des Hebammenstudiums ergibt,
3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung des Hebammenstudiums ungeeignet ist und
4. über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (C1-Niveau)
Studieninteressierte, die keine Hochschulzugangsberechtigung im Sinne von § 18 Abs. 1 LHG M-V und keinen der im Hebammengesetz genannten Abschlüsse in der Pflege besitzen, können eine Zugangsprüfung ablegen, durch welche die für den Studiengang Hebammenwissenschaft erforderliche Vorbildung und Eignung festgestellt wird.
Zulassungsvoraussetzungen zur Zugangsprüfung
Zur Zugangsprüfung wird zugelassen, wer eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist.
Die Ausbildung und die Tätigkeit müssen in unmittelbarem Sachzusammenhang zum gewählten Studiengang stehen.
Die bestandene Prüfung berechtigt zu einem Studium an der Universität Rostock in dem gewählten Studiengang. Dadurch wird aber kein Anspruch auf einen Studienplatz erworben.
Bewerbungsfristen: 01. Februar bis 31. März des jeweiligen Jahres
An der Universitätsmedizin Rostock wird die Zugangsprüfung einmal im Jahr (Mai/Juni) durchgeführt.
Anträge für die Zugangsprüfung an
Universität Rostock
Studierendensekretariat
Parkstr. 6
18057 Rostock
Das Studierendensekretariat leitet die Anträge an den Prüfungsausschuss weiter.
Kontakt
Studiengang Hebammenwissenschaft, Koordination & Prüfungsamt
0381 494 7219
hebammenwissenschaft{bei}med.uni-rostock.de
Raum: 60 / UKJ / Ernst-Heydemann-Str. 8, 18057 Rostock
Weitere Informationen

